Ausbildung zum LKW-Ladekranführer

Nur der LKW-Führerschein befähigt nicht
Nur der LKW-Führerschein befähigt nicht zum Führen des Fahrzeugs

Lkw-Ladekrane sind in allen Bereichen der Wirtschaft zu unentbehrlichen Helfern beim Be- und Entladen von Fahrzeugen geworden. Erst durch ihren Einsatz gestalten sich Transport und Logistik effektiv, wirtschaftlich und personalschonend.

Beim Einsatz der Krane wird jedoch erkennbar, dass Ladekrane vom Kranführer häufig entgegen der Betriebsanleitung des Kranherstellers über die vom Hersteller gesetzten Grenzen hinaus betrieben werden. Ferner wird oft, ohne die geltenden Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften zu beachten, gearbeitet. Schäden am Transportgut, am Ladekran oder am Trägerfahrzeug und – schlimmer – Personenschäden, sind die Folge.

Die Ursachen hierfür liegen sowohl in menschlich bedingter Fehlbedienung als auch im Nicht-Wissen oder Nicht-Können des Kranführers, resultierend aus oftmals fehlender oder unzureichender Ausbildung und Unterweisung.
Wenn es um das Betreiben von Ladekranen geht, so wird hinsichtlich des Führens von LKW-Ladekranen überwiegend nach dem Muster verfahren:

Wer eine Fahrerlaubnis für das Trägerfahrzeug erworben hat, ist auch befugt und in der Lage, den auf dem Fahrzeug montierten Ladekran zu führen.

Ein gefährlicher Irrtum! Denn der Ladekran ist mehr als eine Montageeinheit aus beweglichen tragenden Kranbauteilen, verbindenden Achsen, Hydraulikzylindern und einem Kranhaken. Daher muss die in der Unfallverhütungsvorschrift „Krane“ BGV D 6 geforderte Unterweisung von den Unternehmern konsequent umgesetzt werden.

Das Fahrzeug ist gleich in Stellung gebracht,
Das Fahrzeug ist gleich in Stellung gebracht, und gleich kann es losgehen ...

Zur Ausbildung:

Nach DGUV V 1 und 52, DGUV G 309-003 , DGUV R 100-500 Kapitel 2.8, ArbSchG, BetrSichV, TRBS 2111 Teil 1 (Das sind die BG-Grundsätze: Auswahl, Unterweisung und Befähigungsnachweis von Kranführern)

Dauer der Ausbildung mit Berufserfahrung
2 Tage

Dauer der Ausbildung ohne Berufserfahrung
3 Tage


Inhalt

Theorie 1,5 Tage

- UVVen sowie Verantwortung
- Ladekrantechnik
- Lastschwerpunkt
- Lastaufnahmeeinrichtungen, Anschlagen von Lasten
- Schriftliche Prüfung

Praktischer Teil
- Vorbereitung des Ladekranes
- Theoretische Unterweisung
- Aufbauten und Hinweise
- Praktische Unterweisung, Übungen
- Wartungsarbeiten
- Abschlusstest

Lehrgangskosten: 280 Euro

Ohne Erfahrung: Auf Anfrage

Das sollte vermieden werden...
Schwerer Unfall durch kippenden Ladekran [202 KB]

Der Absolvent erhält nach erfolgreicher Prüfungen den Ausweis für Lade-Kranführer, eine Urkunde sowie einen FlurTec Zusatz-Ausweis für die jährlichen Unterweisungen BGV A1


Für Unterkunft in Halb-Pension kann auf Wunsch gesorgt werden.

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Weitere Ausbildungsangebote:
-> Autokranführer
-> Turmdrehkranführer
-> Brückenkranführer



Interne/betriebliche Ausbildung

Nach der Gefährdungsbeurteilung
-> auf Anfrage

Zu unseren Trainingsmaßnahmen