Ohne Fahrpraxis - Ausbildungsstufe 1
Voraussetzungen zum Führen von Flurförderzeugen sind (lt. DGUV G 308-001- [770 KB]
ein Mindestalter von 18 Jahren
Allerdings können z.B. Auszubildende, die jünger als 18 Jahre sind, unter bestimmten Voraussetzungen bereits zu Gabelstaplerfahrern ausgebildet werden.
- Gesundheitliche Fitneß
Die gesundheitliche Fitneß sollte am besten der Betriebsarzt in Anlehnung an die "G25" -Untersuchung beurteilen.
Für diesen Kurs müssen Sie in unsere jeweilige Fahrschule kommen. Wir bilden aus in:
Baden-Baden, Karlsruhe, Bruchsal, Germersheim, Speyer, Mannheim, Ludwigshafen, München
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S C H U L U N G S P R O G R A M M
1. Theoretischer Teil - Erstausbildung:
- Persönliche Eignung und gesundheitliche Vorgaben zum Führen eines
Flurförderzeuges.
- Die Berufsgenossenschaften und Ihre Aufgaben.
- Hauptbauteile und deren Funktionen eines Flurförderzeuges.
- Unfallverhütungsvorschriften DGUV V1, DGUV V 68.
- Standsicherheit eines Gabelstaplers
- Routinen des Gabelstaplerfahrers
(Kräfte, Lastschwerpunktabstände, Anbaugeräte, etc.).
- Innerbetriebliche Arbeitsanweisungen und Gegebenheiten.
(Sondereinsätze)
- Unfallgeschehen und Haftung.
- Werterhaltung und Pflege der Flurförderzeuge.
2. Praktischer Teil:
- Sicherheitskontrolle am Gabelstapler zur Betriebs- und
Verkehrssicherheit.
- Fahren mit und ohne Last durch vorgegebenen Gängen.
- Ein- und Ausstapeln einer Last.
- Richtiges Abstellen des Flurförderzeuges.
- Anbaugeräte, Batterie, Ladegerät, Treibgas.
Ausbildungsbeitrag für Theorie/Praxis:
3-4 Tage 240 Euro
5-6 Tage 290 Euro
(Förderung durch die Agentur für Arbeit, Arge möglich)
Die Fahrprüfung erfolgt in Einzelabnahme und wird unter einer Zeitvorgabe in Verbindung mit einer Punktebewertung abgenommen.
Der Prüfling erhält nach bestandener theoretischer und praktischer Prüfung einen Fahrausweis, zusätzlich ein persönliches Zertifikat für die Gesamtausbildung.
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